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   BGH, 01.12.1964 - 1 StR 460/64   

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https://dejure.org/1964,6363
BGH, 01.12.1964 - 1 StR 460/64 (https://dejure.org/1964,6363)
BGH, Entscheidung vom 01.12.1964 - 1 StR 460/64 (https://dejure.org/1964,6363)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 1964 - 1 StR 460/64 (https://dejure.org/1964,6363)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchführung eines Revisionsverfahrens - Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen falscher uneidlicher Aussage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.01.1958 - GSSt 4/57

    Fehlerhafte Zeugenbelehrung

    Auszug aus BGH, 01.12.1964 - 1 StR 460/64
    Daß die Angeklagte selbst hierzu hätte befragt werden müssen, kann die Aufklärungsrüge gleichfalls nicht begründen (BGHSt 4, 125, 126; 11, 213, 218 f; 17, 351, 352).
  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.12.1964 - 1 StR 460/64
    Daß die Angeklagte selbst hierzu hätte befragt werden müssen, kann die Aufklärungsrüge gleichfalls nicht begründen (BGHSt 4, 125, 126; 11, 213, 218 f; 17, 351, 352).
  • BGH, 03.07.1962 - 1 StR 157/62

    Verletzung der Amtsaufklärungspflicht

    Auszug aus BGH, 01.12.1964 - 1 StR 460/64
    Daß die Angeklagte selbst hierzu hätte befragt werden müssen, kann die Aufklärungsrüge gleichfalls nicht begründen (BGHSt 4, 125, 126; 11, 213, 218 f; 17, 351, 352).
  • BGH, 12.10.1954 - 5 StR 335/54
    Auszug aus BGH, 01.12.1964 - 1 StR 460/64
    In einen Verfahren, das die Verfehlung eines Heranwachsenden zum Gegenstand hat, muß die Jugendgerichtshilfe auch dann hinzugezogen werden, wenn der Beschuldigte zur Zeit des Verfahrens nicht mehr Heranwachsender ist (BGHSt 6, 354).
  • BGH, 05.05.1955 - 4 StR 103/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.12.1964 - 1 StR 460/64
    Erst wenn sich bei der Erörterung der Persönlichkeit der Angeklagten Umstände ergeben sollten, die mit den gewöhnlichen richterlichen Erkenntnismöglichkeiten nicht behebbare Zweifel an dem Stand der Entwicklung der Angeklagten zur Tatzeit begründen, wäre die Zuziehung eines Sachverständigen geboten (BGH LM § 105 JGG Nr. 6; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5. Mai 1955 - 4 StR 103/55).
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